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Bei der Festsetzung unserer Gebühren sind wir grundsätzlich an die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Unsere Leistungen werden demnach auf Grundlage des Gegenstandswertes sowie nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhalts berechnet.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns bereits vor Übernahme Ihres Mandats eine verlässliche Auskunft über die Höhe des voraussichtlichen Honorars.

Ein kurzes persönliches Kennenlernen, damit Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen können, bieten wir Ihnen natürlich kostenfrei an und freuen uns darauf Sie in unserer Kanzlei zu empfangen.